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Legatax Advisors Ltd.
Grabackerstrasse 6
2. Stock rechts
4503 Solothurn
Tel. 032 625 57 00
Fax 032 625 57 01
1. Liegenschaftsunterhaltsabzug 2.0 (Nachbeben der Abschaffung der Dumont – Praxis)
Gemäss Gesetz qualifiziert der Liegenschaftsunterhaltsabzug wenn Unterhaltskosten vorhanden sind, oder wenn Kosten an-fallen für eine Liegenschaft, die neu erworben wurde. Die Steuerbehörden akzeptieren das nicht. Hat nämlich ein Liegen-schaftsunterhalt wertvermehrenden Charakter, so wird der Abzug verweigert. Diese Praxis entspricht nicht dem Gesetz.
2. Eidg. Nachlasssteuer: a) Was machen die, die vor dem 31. Dezember 2011 etwas gemacht ha-ben, und b) Was machen diejenigen, die nichts gemacht haben?
Zurzeit ist noch nicht bekannt, ob die Initiative überhaupt eingereicht wird. Viele Steuerpflichtige haben bereits im Vorjahr Massnahmen ergriffen, weil eine Rückwirkung auf den 01.01.2012 droht. Die Initi-anten drohen nun aber mit einer Rückwirkungsklausel auf 01.01.2011! Vermutlich wird es für die verheirateten Steuerpflichti-gen dahin gehen, dass entsprechende güterrechtliche Dispositionen getroffen werden.
3. Wie können Selbstständigerwerbende ihr Geschäft reorganisieren und dabei massgeblich Steu-ern sparen?
Die Nachfolgeregelung war für Selbstständigerwerbende bis 01.01.2011 ein teures Vergnügen. Dank der Unternehmensre-form II geht der Goodwill heute nicht mehr zu mehr als die Hälfte an den Fiskus. Der DBG 37b bietet da schöne Gestaltungs-möglichkeiten, sogar mit eigenen Aktiengesellschaften, damit man auch im hohen Alter noch arbeiten kann.
Frau Corinne Misini, Steuerfachfrau
und Herr Michael Leysinger, LL.M. Taxation, dipl. Steuerexperte
Die ruhigen Zeit haben sich auch im Steuerwesen drastisch vermindert, d.h. sie sind inexistent geworden. Die Philosophie „glich wie färn“ gilt nicht mehr. Laufend werden gesetzliche Neuerungen aber auch Praxisänderungen eingeführt. Denken wir nur an die Diskussionen bei den Reformen in der Ehe- und Familienbesteuerung, dem Hickhack mit dem Liegenschaftsunterhaltsabzug, der angedrohten eidgenössischen Nachlasssteuer (Erbschaftssteuer) oder auch der neuen planerischen Möglichkeiten mit der Einführung der erleichterten Liquidation von Personenunternehmen. Kommt dazu, dass die Veranlagungspraxis der Steuerbehörden langsam unheimliche (um nicht ein stärkeres Wort zu gebrauchen!) Dimensionen annimmt und auch die Auflagen an die Steuerpflichtigen wachsen und ihn in vielen Fällen überfordern.
Das alles bewegt uns dazu, im Jahr 2012 wieder einen Dschungelapéro zu organisieren. Aber keine Angst: der tierische Ernst bleibt zuhause; es kommen nur fröhliche und aufgestellte Dschungelbewohner zu diesem Anlass.
Von Michael Leysinger, LL.M. (Taxation), dipl. Steuerexperte, dipl. Wirtschaftsprüfer, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, dipl. Treuhandexperte und Stefan Hunziker, lic. nat., Softwareing. HTL/NDS
1. Einleitung
Bei jeder Unternehmung – vor allem wenn es sich um eine Personenunternehmung2 handelt – kommt irgendeinmal der Zeitpunkt, wo sich die Gesellschafter überlegen, ob sie in einer anderen handelsrechtlich möglichen Struktur steuerlich3 bzw. abgaberechtlich4 besser fahren.
Aktuelles aus der Schweizerischen Steuer-konferenz
Referent: Bruno Knüsel, Fürsprecher, dipl. Steuer-experte, Steuerverwalter Kanton Bern
Aufwandbesteuerung
Ein heikles Thema. ZH und SH haben bereits der Aufhe-bung zugestimmt. Die betroffenen Kantone [BE (300 Fälle), VD etc.] werden langsam nervös. Die Mehrheit der Kantone will aber die Steuer beibehalten, jedoch die Mindestein-kommen erhöhen: 7-statt 5-facher Eigenmietwert. Das Ver-mögen muss auch neu kalibriert werden. Volksabstimmung im Kanton BE 2012.
Aus- und Weiterbildungskosten (Abzugsberechtigung)
Bisher: Abzugsberechtigt sind die Weiterbildungsaufwen-dungen, die direkt mit der aktuellen Tätigkeit verbunden sind (also echte Berufskosten). Wie steht es mit den „Auf-stiegskosten“? Zwei Tendenzen: restriktiv und ausufernd. Noch offene Fragen: z.B. ist es richtig, einen Maximalbetrag festzulegen? Am Gesetz und am Vollzug wird noch gerun-gen. Affaire à suivre.
Einleitung
Eine Gruppe von Sozialisten, Christen, Gewerkschafter und Grüne haben am 16. August 2011 eine Volksinitiative mit dem Namen „Millionen-Erbschaften versteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ lanciert.
Es ist vorgesehen, dass die Erbschaftssteuer auf dem Nachlass erhoben wird; der „Nachlass“ ist einfach gesagt die eigentliche Erbschaft die die Erben untereinander teilen können.
Voraussetzung für die Erhebung dieser Erbschaftssteuer ist, dass der Erblasser seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatte oder der Erbgang in der Schweiz eröffnet wird.
Schenkungen werden (wie bis anhin) beim Schenker besteuert.
15. Mai 2012
7:05
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